Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2025
WICHTIGER HINWEIS: Als ausschließlich für Unternehmer tätige Gesellschaft räumen wir unseren Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht ein. Die folgenden Informationen dienen der Transparenz und beschreiben die vertraglichen Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten.
Die Dienstleistungen der KPS Factoring GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB steht nur Verbrauchern zu und findet daher auf unsere Verträge keine Anwendung.
Da wir ausschließlich mit Unternehmern Verträge schließen, gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge nicht. Es besteht daher kein 14-tägiges Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossene Verträge.
Wurde ein Factoring-Vertrag geschlossen, aber hat der tatsächliche Leistungsaustausch (erste Forderungsabtretung) noch nicht begonnen, können beide Parteien ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies ist möglich bis:
Je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Der Rücktritt muss in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen und ist an folgende Adresse zu richten:
KPS Factoring GmbH
Vertragsmanagement
Hanseatenhof 82
28195 Bremen
E-Mail: Support@kps-factoring.de.com
Ein Rücktritt vor Leistungsbeginn ist für den Kunden kostenfrei, sofern noch keine Aufwendungen für Bonitätsprüfungen oder andere vorbereitende Maßnahmen entstanden sind. Wurden bereits Kosten verursacht, werden diese nach Aufwand abgerechnet.
Nach Beginn der Leistungserbringung kann der Vertrag nur noch durch ordentliche Kündigung beendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
Die typische Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 bis 36 Monate, wie im individuellen Factoring-Vertrag vereinbart. Eine Kündigung während dieser Zeit ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Eine E-Mail an Support@kps-factoring.de.com ist ausreichend. Für Ihre Unterlagen empfehlen wir jedoch die Versendung per Einschreiben.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Seitens des Factors:
Seitens des Kunden:
Die außerordentliche Kündigung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes erfolgen und in Textform unter Angabe der Gründe erklärt werden. Sie wird sofort wirksam, sofern nicht eine andere Frist angegeben wird.
Nach Beendigung des Vertrages (gleich aus welchem Grund) sind folgende Schritte durchzuführen:
Die Abwicklung aller Forderungen kann bis zu 6 Monate nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit gelten die vertraglichen Regelungen zu Gebühren und Zahlungsmodalitäten fort, soweit sie für die Abwicklung erforderlich sind.
Nach vollständiger Abwicklung aller Forderungen und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden alle personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung gelöscht.
Erhöht der Factor die Gebühren während der Vertragslaufzeit, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung erfolgen und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.
Bei wesentlichen einseitigen Änderungen der Vertragsbedingungen (außer Preisänderungen) durch den Factor hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen.
Bei einem Kontrollwechsel beim Factor (z.B. Übernahme durch ein anderes Unternehmen) steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu.
Bei ordentlicher Kündigung während der Mindestvertragslaufzeit kann eine Beendigungsgebühr anfallen, die sich wie folgt berechnet:
Dies gilt nicht bei Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden.
Eventuell angefallene Setup-Kosten (z.B. für IT-Integration, Bonitätsprüfungen, Vertragsgestaltung) werden bei vorzeitiger Beendigung nicht erstattet.
Sie können folgendes Muster für eine Kündigung verwenden:
Bereits gezahlte Gebühren für erbrachte Leistungen werden nicht erstattet. Dies betrifft insbesondere:
Wurden Beträge im Voraus für künftige Leistungen bezahlt, werden diese anteilig für den Zeitraum nach Vertragsende erstattet, sofern die Leistungen nicht mehr erbracht werden.
Noch ausstehende Differenzbeträge aus finanzierten Forderungen werden nach deren Einzug bzw. zum vereinbarten Fälligkeitsdatum abgerechnet und ausgezahlt, abzüglich eventueller offener Gebühren und Kosten.
Als Unternehmer steht Ihnen kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Vertragsbeendigungen sind nur durch Kündigung nach den oben beschriebenen Regelungen möglich.
Wir empfehlen allen Geschäftskunden, vor Vertragsabschluss die Konditionen, Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln. Individuelle Vereinbarungen sind möglich und werden im Factoring-Vertrag festgehalten.
Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung. Bei Fragen zu Ihren vertraglichen Rechten und Pflichten konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsabteilung.
Bei Fragen zu Kündigungen, Vertragsbeendigungen oder Abwicklungen wenden Sie sich bitte an:
Vertragsmanagement
KPS Factoring GmbH
Hanseatenhof 82
28195 Bremen
Telefon: 0421 3770 3640
E-Mail: Support@kps-factoring.de.com
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Gerne besprechen wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Optionen zur Vertragsbeendigung oder -anpassung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen Kundenbetreuer oder unserem Vertragsmanagement-Team.
Wichtiger Hinweis: Bewahren Sie diese Informationen zusammen mit Ihrem Factoring-Vertrag auf. Bei Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen Informationen und Ihrem individuellen Vertrag gelten die Regelungen des Vertrages.
Stand: Januar 2025
KPS Factoring GmbH
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